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Infos für Schulleitungen

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise, die wir Ihnen zu Ihrer Information weitergeben möchten.

 

Mit herzlichen Grüßen

Schuldekan Jürgen Heuschele und Schuldekan Til Elbe-Seiffart

Personalblätter

  • Die Personalblätter müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben immer bis Mitte Oktober an die Büros der Schuldekane zurückgeschickt werden.
  • Personalblätter für neue Lehrkräfte können Sie hier herunterladen.
  • Es wäre für uns hilfreich, wenn Sie die Personalblätter aller Religionslehrkräfte der Schule gesammelt an uns zurückschicken würden.
  • Achten Sie bitte darauf, dass die Angaben der Schülerzahlen in den Personalblättern mit der Angabe im Statistikbogen übereinstimmen.

Fortbildungsprogramm

  • Unser Fortbildungsprogramm liegt zu Ihrer Information unserem halbjährlichen Schreiben an die Religionslehrkräfte in Jedem Schulbrief für Sie bei.

Schulleitergutachten

  • Bei jeder Art von Schulleitergutachten von Religionslehrkräften sind die SchuldekanInnen zu beteiligen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Schuldekan auf.

Konfirmandenunterricht

  • Schulleitungen einer HS/WRS/RS/GMS oder eines Gymnasiums bitten wir bei der Planung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen den Mittwochnachmittag in Klasse 8 freizuhalten.
  • Wie Sie wissen, wurde der unterrichtsfreie Mittwochnachmittag für KonfirmandenInnen in der Schulbesuchsverordnung geregelt.

Pfarrkonvente in den Kirchenbezirken Heilbronn, Brackenheim, Öhringen und Weinsberg-Neuenstadt

  • Der Pfarrkonvente finden in der Regel im zweiten Halbjahr statt. Die Kolleginnen und Kollegen informieren Sie frühzeitig über diesen Termin.
  • Eine Vertretung kann leider nicht gestellt werden.

Konfessionelle Kooperation

  • Mit jedem neuen Schülerjahrgang muss auch KoKo neu beantragt werden.
  • Wir bitten Sie daher, Ihren KoKo-Antrag fristgerecht einzureichen.
  • Anträge sind bis zum 01. März des aktuellen Schuljahres für das kommende Schuljahr über die katholischen und evangelischen Schuldekane schriftlich an die kirchlichen Oberbehörden zu richten.
  • Für Erstanträge gelten andere Fristen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.
  • Weitere Informationen zu KoKo finden SIe unter dem Link Religionsunterricht.

Gaststatus im evangelischen und katholischen Religionsunterricht

  • Bitte kommen Sie im Blick auf eine Gaststatusregelung auf uns Schuldekane zu.

Paul-Schempp-Preis

  • Bei Abitur-oder Abschlussprüfungen an HS/WRS/RS, Gemeinschaftsschulen und Sonderschulen kann ein Fachpreis für herausragende Leistungen im Fach Evangelische Religion vergeben werden.
  • Nähere Informationen finden Sie hier auf der Homepage.
  • Wir bitten um rechtzeitige Meldung der infrage kommenden AbsolventInnen auf unserem Antragsformular.