Vocation / Bevollmächtigung

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch, dass Sie in diesem Jahr zum ersten Mal eine Klasse in evangelischer Religion unterrichten können. Für uns ist es das schönste Fach der Welt und wir freuen uns, dass Sie sich mit viel Kreativität und Freude daran machen mit den Kindern über Gott und die Welt nachzudenken.

Vocatio / Bevollmächtigung

Alle evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg benötigen neben der Befähigung aufgrund der Lehramtsprüfungen für ihre Schulart die Kirchliche Bevollmächtigung (vocatio) durch die für den Dienstort zuständige Landeskirche.

 

Mit der kirchlichen Bevollmächtigung verpflichtet sich die Landeskirche, die Lehrkräfte in ihrem Dienst zu unterstützen und ihre fachliche Fortbildung zu fördern. Die Lehrerinnen und Lehrer erklären sich bereit, ihren Religionsunterricht nach Bekenntnis und Ordnung der Evangelischen Landeskirche zu erteilen und die erforderlichen Lehraufträge im Fach Evangelische Religionslehre zu übernehmen.

Wie geht es jetzt weiter?

Wenn Sie evangelischen Religionsunterricht erteilen und noch keine endgültige Vocatio haben, dann verfahren Sie bitte folgendermaßen:

  1. Zuerst klären Sie, wer der/die zuständige Schuldekan/in für Sie ist. Hierzu können Sie gerne bei uns in den Büros nachfragen.
  2. Melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei dem für Ihren Schulort zuständigen Schuldekan und
  3. fragen Sie nach dem dort üblichen Verfahren, wie Sie zu einer endgültigen Vocatio kommen.

Bei uns in den Kirchenbezirken Heilbronn, Brackenheim, Öhringen und Weinsberg-Neuenstadt läuft das folgendermaßen:

    • Bitte laden Sie sich das Antragsformular für die Beantragung der endgültigen Vocatio herunter
    • und füllen Sie es sorgfältig aus.
    • Fügen Sie die Zeugnisse Ihres 1. und des 2. Staatsexamens in Kopie bei und senden Sie es an Ihren zuständigen Schuldekan (SD Elbe-Seiffart oder SD Heuschele)
    • Wir laden Sie dann zu einem Vokationsgespräch gemeinsam mit allen AntragstellerInnen ein, während dem wir u.a. den folgenden Vokationsgottesdienst vorbereiten.
    • Ihre Vokationsurkunde bekommen Sie dann im Rahmen eines Vokations gottesdienstes ausgehändigt. Dieser findet je nach Kirchenbezirk zwischen Mai und Juli des laufenden Schuljahres statt.

Sie können sich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie weitere Fragen dazu haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie unsere Öffnungs- und Bürozeiten.

Die Vokationsempfänger/innenm, mit Schuldekan Jürgen Heuschele, Dekan Jürgen Höss und Pastor Kietzke nach dem Gottesdienst in der Evang. Kirche in Brackenheim 2015
Die Vokationsempfänger/innenm, mit Schuldekan Jürgen Heuschele, Dekan Jürgen Höss und Pastor Kietzke nach dem Gottesdienst in der Evang. Kirche in Brackenheim 2015
Die Empfängerinnen der Vocatio 2019 in der Stiftskirche Öhringen mit Dekanssekretärin Martina Jungwirth (links) und Studienleiter Steffen Bäuerle (rechts).
Die Empfängerinnen der Vocatio 2019 in der Stiftskirche Öhringen mit Dekanssekretärin Martina Jungwirth (links) und Studienleiter Steffen Bäuerle (rechts).

Der Vokationsgottesdienst für die Kirchenbezirke Öhringen und Weinsberg-Neuenstadt findet in der Regel Ende April bis Mitte Mai im Rahmen des Oasengottesdienstes für Lehrerinnen und Lehrer statt.

 

Die herzliche Einladung ergeht an alle Lehrerinnen und Lehrer aus allen Schularten!

Das Vokationsgespräch für die KollegInnen im Bereich des Evang. Schuldekans

 

Heilbronn/Brackenheim findet in der Regel im Mai im Büro des Evang. Schuldekans HN statt. Es ergeht eine Einladung.

 

Unseren Vokationsgottesdienst feiern wir an einem Sonntag Ende Mai in der Heilbronner Kilianskirche.