Begleit-Infos für
religionspädagogische Fortbildungen

  • Wenn Sie verhindert sind zur Fortbildung zu kommen, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung per Telefon oder E-Mail.
    Sollten uns durch eine unzureichend begründete Absage (z.B. Termindoppelungen, private Verhinderung, etc.) Ihrerseits Stornokosten (z.B. für Übernachtungen etc.) entstehen, behalten wir uns vor Ihnen diese Kosten in Rechnung zu stellen.

  • Sollten einzelne Fortbildungen die räumlichen Kapazitäten überschreiten, werden wir die Teilnehmer-Zahl begrenzen.
    In einem solchen Fall werden die Zusagen im Proporz zwischen den Schuldekanaten unserer RPA und in zeitlicher Reihenfolge vergeben. Anschließend führen wir eine Warteliste und informieren auf Nachfrage gerne welchen Platz sie dort belegen.
    Im Zweifelsfall entscheidet der zuständige Schuldekan über Ihre Teilnahme.

  • Sie erhalten von uns keine weitere Anmeldebestätigung. Wenn Sie nichts von uns hören sind Sie für die Fortbildung zugelassen. Absagen aufgrund von Überbuchungen verschicken wir umgehend.

  • Staatliche Lehrkräfte können einen Fahrtkostenersatz zu unseren Fortbildungen auf dem Dienstweg dann beantragen, wenn sie sich gleichzeitig auch über die staatlichen Fortbildungsseiten (z.B. Seite des ZSL) angemeldet haben.
    Bitte beachten Sie, dass nicht alle unsere Veranstaltungen über das ZSL ausgeschrieben sind. In diesem Fall ist ein Fahrtkostenersatz nicht möglich.

  • Über die Anfahrt zum Fortbildungsort bzw. über die dortige Parkplatz-Situation bitten wir Sie sich unbedingt im Vorfeld zu informieren und die Hinweise auf der Website des jeweiligen Schuldekan-Büros zu beachten.

  • Eine Teilnehmer-Bescheinigung wird jedem/r Teilnehmer/in am Ende der Fortbildung ausgehändigt.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bei unserer Veranstaltung und wünschen Ihnen eine interessante und ertragreiche Fortbildung.

 

Ihr Team im Schuldekanat